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Auto Ratgeber

Rechner

Winter-/Sommerräder-Wechselhilfe

Alles für den Wechsel zwischen Winter- und Sommerrädern: den Termin als Kalendereintrag, das Alter der Reifen aus der DOT-Nummer, die Profiltiefe gegen die gesetzliche Grenze und eine Checkliste für den Wechsel selbst.

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Termin in den Kalender

Reifenalter aus der DOT-Nummer

Auf der Reifenflanke im ovalen Feld nach „DOT“, etwa 2319.

Profiltiefe prüfen

Checkliste für den Wechsel

0 von 9 erledigt

Ihre Häkchen speichert nur Ihr Browser (lokaler Speicher, Eintrag „auto-ratgeber-checkliste-raederwechsel“), erst wenn Sie etwas abhaken. Termin, Ort und DOT-Nummer werden nicht gespeichert und verlassen Ihr Gerät nicht.

Wann gewechselt werden muss

Ein festes Datum für Winterreifen gibt es in Deutschland nicht. § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung verlangt sie je nach Wetter: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Auto nur fahren, wenn alle Räder Reifen tragen, die die Anforderungen an Winterreifen nach § 36 Abs. 4 StVZO erfüllen. Die verbreitete Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, ist nur eine Faustregel und kein Gesetz.

Profiltiefe

Nach § 36 Abs. 3 StVZO muss das Hauptprofil am ganzen Umfang mindestens 1,6 mm tief sein; als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche. Messen Sie mit einem Profiltiefenmesser an mehreren Stellen über Breite und Umfang; es zählt der geringste Wert. Viele Reifen tragen in den Rillen Abriebanzeiger auf der Höhe von 1,6 mm.

Das Alter aus der DOT-Nummer

Die letzten vier Ziffern der DOT-Nummer nennen Produktionswoche und -jahr: Die ersten zwei Ziffern sind die Woche, die letzten zwei das Jahr. „2319“ heißt Woche 23 im Jahr 2019. So schreibt es die US-Vorschrift 49 CFR § 574.5 vor, nach der die meisten Reifen gekennzeichnet sind; Woche 01 ist dort die erste volle Kalenderwoche des Jahres. Der Rechner setzt dafür die Kalenderwoche nach ISO an, das Alter stimmt deshalb auf wenige Tage genau. Dreistellige Codes stammen aus der Zeit vor 2000.

Eine gesetzliche Höchstlebensdauer für Pkw-Reifen gibt es nicht. Wie lange ein Reifen genutzt werden kann, hängt von Lagerung, Nutzung und Zustand ab; Hinweise dazu geben die Reifenhersteller.

Gesetzestexte geprüft am 06.10.2026 auf gesetze-im-internet.de (StVO, StVZO) und law.cornell.edu (49 CFR 574.5).

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