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So können Sie den Autokauf von der Steuer absetzen

18.09.2024 849 mal gelesen 4 Kommentare
  • Dokumentieren Sie den Kaufvertrag und die Rechnung sorgfältig.
  • Nutzen Sie das Fahrzeug nachweislich beruflich, um es als Betriebsausgabe geltend zu machen.
  • Führen Sie ein Fahrtenbuch, um private und berufliche Fahrten zu trennen.

Einleitung

Der Kauf eines Autos kann eine große Investition sein. Viele Menschen fragen sich, ob sie diese Kosten von der Steuer absetzen können. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Autokauf steuerlich geltend machen können und welche Nachweise Sie dafür benötigen. Egal, ob Sie Selbstständiger, Unternehmer oder Angestellter sind – wir geben Ihnen wertvolle Tipps, um Ihre Steuerlast zu senken.

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H2: Wann ist der Autokauf steuerlich absetzbar?

Pro und Contra: Den Autokauf von der Steuer absetzen

Pro Contra
Reduzierung der Steuerlast, wenn das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird. Komplexe Nachweispflichten wie das Führen eines Fahrtenbuchs.
Abschreibung der Anschaffungskosten über mehrere Jahre. Nur berufliche Nutzung ist absetzbar, private Nutzung nicht.
Laufende Kosten wie Benzin, Reparaturen und Versicherungen können abgesetzt werden. Erforderliche detaillierte Aufbewahrung von Belegen und Nachweisen.
Angestellte können die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg nutzen. Pendlerpauschale hat einen Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr.
Möglicher Steuerabzug kann zu signifikanten Einsparungen führen. Fehler oder unvollständige Dokumentation können zu Nachzahlungen und Strafen führen.

Wann ist der Autokauf steuerlich absetzbar?

Ob Sie den Autokauf steuerlich absetzen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist der Autokauf für private Zwecke nicht absetzbar. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Kosten teilweise oder vollständig abgesetzt werden können.

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Die wichtigsten Fälle, in denen der Autokauf steuerlich absetzbar ist:

  • Berufliche Nutzung: Wenn das Auto überwiegend beruflich genutzt wird, können die Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
  • Selbstständige und Unternehmer: Für Selbstständige und Unternehmer ist der Autokauf absetzbar, wenn das Fahrzeug für betriebliche Zwecke genutzt wird.
  • Pendlerpauschale: Angestellte können die Kosten für den Arbeitsweg über die Pendlerpauschale absetzen.

Wichtig ist, dass Sie die berufliche Nutzung des Fahrzeugs nachweisen können. Dazu später mehr unter "Notwendige Nachweise und Dokumentation".

H2: Autokauf für Selbstständige und Unternehmer

Autokauf für Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer ist der Autokauf unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Hierbei spielt die Nutzung des Fahrzeugs eine entscheidende Rolle. Wird das Auto überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt, können die Anschaffungskosten und laufenden Betriebskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Nachweis der Nutzung: Sie müssen nachweisen, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird. Dies kann durch ein Fahrtenbuch erfolgen, in dem alle Fahrten detailliert aufgezeichnet werden.
  • Abschreibung: Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Dauer der Abschreibung richtet sich nach der Nutzungsdauer des Fahrzeugs, die in der Regel sechs Jahre beträgt.
  • Laufende Kosten: Auch laufende Kosten wie Benzin, Reparaturen, Versicherungen und Steuern können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Wichtig ist, dass Sie alle Belege und Nachweise sorgfältig aufbewahren. Nur so können Sie im Falle einer Steuerprüfung die berufliche Nutzung des Fahrzeugs belegen.

H2: Private Nutzung und Pendlerpauschale

Private Nutzung und Pendlerpauschale

Die private Nutzung eines Fahrzeugs ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für ein privat genutztes Auto nicht von der Steuer absetzen können. Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Pendlerpauschale.

Die Pendlerpauschale ermöglicht es Angestellten, die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen. Dabei wird eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt. Diese Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel, also auch für Autos.

Wichtige Punkte zur Pendlerpauschale:

  • Einfacher Weg: Die Pauschale gilt nur für die einfache Strecke, nicht für Hin- und Rückweg.
  • Maximalbetrag: Es gibt einen Höchstbetrag, der abgesetzt werden kann. Dieser liegt bei 4.500 Euro pro Jahr. Bei einer Nutzung des eigenen Fahrzeugs kann dieser Betrag jedoch überschritten werden.
  • Entfernungspauschale: Die Pauschale wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten angesetzt. Das bedeutet, dass auch bei geringen tatsächlichen Kosten die Pauschale in voller Höhe abgesetzt werden kann.

Die Pendlerpauschale ist eine einfache Möglichkeit, die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist, dass Sie die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genau angeben und bei Bedarf nachweisen können.

H2: Notwendige Nachweise und Dokumentation

Notwendige Nachweise und Dokumentation

Um den Autokauf steuerlich absetzen zu können, sind bestimmte Nachweise und eine sorgfältige Dokumentation erforderlich. Diese Nachweise dienen dazu, die berufliche Nutzung des Fahrzeugs zu belegen und die steuerliche Absetzbarkeit zu rechtfertigen.

Folgende Nachweise und Dokumente sind wichtig:

  • Fahrtenbuch: Ein Fahrtenbuch ist unerlässlich, wenn das Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt wird. In diesem Buch müssen alle Fahrten mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel und Zweck der Fahrt dokumentiert werden.
  • Kaufvertrag: Der Kaufvertrag des Fahrzeugs sollte aufbewahrt werden, um die Anschaffungskosten nachweisen zu können.
  • Rechnungen und Belege: Alle Rechnungen und Belege für laufende Kosten wie Benzin, Reparaturen, Versicherungen und Steuern sollten gesammelt und aufbewahrt werden.
  • Abschreibungsnachweise: Bei der Abschreibung des Fahrzeugs müssen die entsprechenden Nachweise über die Nutzungsdauer und die jährlichen Abschreibungsbeträge vorliegen.

Die Dokumentation sollte stets vollständig und korrekt sein. Bei einer Steuerprüfung müssen Sie in der Lage sein, alle relevanten Nachweise vorzulegen. Eine lückenhafte oder fehlerhafte Dokumentation kann dazu führen, dass die steuerliche Absetzbarkeit nicht anerkannt wird.

Ein sorgfältig geführtes Fahrtenbuch und die vollständige Sammlung aller Belege sind daher entscheidend, um den Autokauf erfolgreich von der Steuer absetzen zu können.

H2: Beispiele und häufige Fehler

Beispiele und häufige Fehler

Um Ihnen die steuerliche Absetzbarkeit des Autokaufs zu verdeutlichen, haben wir einige Beispiele und häufige Fehler zusammengestellt. Diese sollen Ihnen helfen, typische Stolperfallen zu vermeiden und Ihre Steuererklärung korrekt zu gestalten.

Beispiele:

  • Beispiel 1: Ein Selbstständiger kauft ein Auto für 30.000 Euro und nutzt es zu 80% beruflich. Er führt ein Fahrtenbuch und kann somit 80% der Anschaffungskosten und laufenden Betriebskosten steuerlich absetzen.
  • Beispiel 2: Ein Angestellter pendelt täglich 20 Kilometer zur Arbeit. Er kann die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen, was bei 220 Arbeitstagen im Jahr 1.320 Euro ergibt.

Häufige Fehler:

  • Fehler 1: Kein Fahrtenbuch führen. Ohne ein korrekt geführtes Fahrtenbuch kann die berufliche Nutzung des Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden, was zur Ablehnung der steuerlichen Absetzbarkeit führt.
  • Fehler 2: Unvollständige Belege. Fehlende oder unvollständige Belege für laufende Kosten können dazu führen, dass diese Kosten nicht anerkannt werden.
  • Fehler 3: Falsche Angaben bei der Pendlerpauschale. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss korrekt angegeben werden. Falsche Angaben können zu Nachzahlungen und Strafen führen.
  • Fehler 4: Private Nutzung nicht angeben. Wenn ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, muss die private Nutzung korrekt angegeben und versteuert werden.

Indem Sie diese häufigen Fehler vermeiden und die genannten Beispiele als Orientierung nutzen, können Sie den Autokauf erfolgreich von der Steuer absetzen und Ihre Steuerlast reduzieren.

H2: Fazit

Fazit

Der Autokauf steuerlich absetzen kann eine gute Möglichkeit sein, die Steuerlast zu senken. Wichtig ist, dass die berufliche Nutzung des Fahrzeugs nachgewiesen werden kann. Für Selbstständige und Unternehmer bietet sich die Absetzbarkeit der Anschaffungs- und Betriebskosten an. Angestellte können die Pendlerpauschale nutzen, um die Kosten für den Arbeitsweg geltend zu machen.

Eine sorgfältige Dokumentation und das Führen eines Fahrtenbuchs sind entscheidend, um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten. Vermeiden Sie häufige Fehler wie unvollständige Belege oder falsche Angaben bei der Pendlerpauschale. Mit den richtigen Nachweisen und einer korrekten Steuererklärung können Sie den Autokauf erfolgreich von der Steuer absetzen.

Nutzen Sie die genannten Tipps und Beispiele, um Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten und von den möglichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren.


Erfahrungen und Meinungen

Nutzer, die ein Auto kaufen und es steuerlich absetzen möchten, berichten von verschiedenen Erfahrungen. Ein wichtiger Punkt ist die betriebliche Nutzung. Fahrzeuge, die mehr als 50 % für geschäftliche Zwecke eingesetzt werden, können als Betriebsvermögen gelten. Das ermöglicht eine vollständige Absetzbarkeit der Kosten. Anwender empfehlen, ein Fahrtenbuch zu führen, um die geschäftlichen Fahrten genau zu dokumentieren. So lassen sich die Kosten besser nachweisen.

Ein häufiges Problem: Die Unsicherheit über die richtige Zuordnung. Viele Nutzer stellen fest, dass eine Nutzung von 10 % bis 50 % zur Wahl zwischen Betriebs- und Privatvermögen führt. Das erfordert eine sorgfältige Entscheidung. Anwender berichten, dass es sich lohnen kann, das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Allerdings müssen sie dann auch den privaten Nutzungsanteil versteuern.

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Ein weiterer Punkt ist die Abschreibung. Fahrzeuge gelten in der Regel nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter. Das bedeutet, Nutzer setzen den Kaufpreis über mehrere Jahre ab. In der Regel erfolgt dies über einen Zeitraum von sechs Jahren. Anwender bestätigen, dass der Kaufpreis nicht auf einmal abgesetzt werden kann. Es ist notwendig, den Betrag anteilig in der Steuererklärung anzugeben. Nutzer, die ihr Auto nach dem 30. Juni erwerben, können den Kaufpreis nur zur Hälfte im Jahr der Anschaffung absetzen.

Ein häufig genannter Vorteil: Die Möglichkeit, alle laufenden Kosten wie Versicherung und Reparaturen abzusetzen. Nutzer berichten, dass dies zu erheblichen Einsparungen führen kann. Auch die Nutzung von Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung zur Versteuerung des privaten Anteils wird oft positiv bewertet. Einige Anwender finden das Führen eines Fahrtenbuchs aufwendig, halten es aber für notwendig, um den geschäftlichen Anteil genau nachzuweisen.

Einige Nutzer haben mit der Dokumentation der Fahrten Schwierigkeiten. Hier kann die Kilometerpauschale eine einfachere Lösung bieten. Anwender, die ihren Privat-PKW gelegentlich für berufliche Fahrten nutzen, ziehen diese Option oft vor. Die Erfahrungsberichte zeigen, dass die Wahl zwischen Fahrtenbuch und Kilometerpauschale stark von der individuellen Nutzung abhängt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerlichen Vorteile beim Autokauf für viele Nutzer eine große Erleichterung darstellen. Diese können jedoch nur dann realisiert werden, wenn die Vorgaben des Gesetzgebers genau beachtet werden. Wie in eurococ und Driversnote beschrieben, ist die korrekte Zuordnung und Dokumentation entscheidend. Anwender, die gut informiert sind und ihre Unterlagen sorgfältig führen, können von den steuerlichen Vorteilen des Autokaufs profitieren.


FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit von Autokosten

Wann kann ich den Autokauf von der Steuer absetzen?

Den Autokauf können Sie steuerlich absetzen, wenn das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird. Dafür müssen Sie entsprechende Belege und einen Nachweis der beruflichen Nutzung vorlegen.

Können auch Angestellte den Autokauf von der Steuer absetzen?

Angestellte können den Autokauf in der Regel nicht direkt von der Steuer absetzen. Allerdings können sie die Pendlerpauschale geltend machen, um die Kosten für den Arbeitsweg abzusetzen.

Welche Belege sind notwendig, um den Autokauf steuerlich abzusetzen?

Um den Autokauf steuerlich abzusetzen, benötigen Sie unter anderem den Kaufvertrag, ein Fahrtenbuch, Rechnungen und Belege für laufende Kosten wie Benzin, Reparaturen und Versicherungen.

Wie wird die berufliche Nutzung eines Fahrzeugs nachgewiesen?

Die berufliche Nutzung eines Fahrzeugs wird durch das Führen eines Fahrtenbuchs nachgewiesen. In diesem müssen alle Fahrten mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel und Zweck der Fahrt detailliert dokumentiert werden.

Kann ich die Kosten für Benzin und Reparaturen absetzen?

Ja, die Kosten für Benzin, Reparaturen und andere laufende Betriebskosten können abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird. Auch hier sind entsprechende Belege und Nachweise erforderlich.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

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Hey Leute, ich habe den Artikel und die ganzen Kommentare durchgelesen und wollte auch mal meinen Senf dazu geben. Also ich finde das Thema wirklich wichtig, vor allem für Selbstständige, die oft die Kosten nicht richtig absetzen. Ich hab mal gehört, dass die meisten einfach vergessen, ein Fahrtenbuch zu führen oder die Belege aufzuheben. Ich mein, wie oft lässt man einfach einen Zettel mit einer Quittung im Auto liegen? Das kann echt ins Auge gehen!

Die Sache mit der Pendlerpauschale ist auch krass. 4.500 Euro im Jahr klingt erst mal gut, aber wenn man überlegt, dass viele von uns täglich große Strecken zurücklegen müssen, kommt man da echt an die Grenzen. Ich finde, das sollte besser geregelt werden. Warum nicht einfach eine bessere Regelung schaffen, bei der man mehr absetzen kann? Ich kenne viele, die wirklich auf das Auto angewiesen sind, und da ist jede Ersparnis Gold wert.

Und dann das mit dem Nachweis der Nutzung! Da kann man echt ins Schwitzen kommen, wenn das Finanzamt anfängt zu fragen. Ich hatte mal einen Freund, der hat einfach alles gesammelt, aber als die Prüfung kam, war's dann ein Chaos, weil einige Belege nicht mehr da waren. Das ist wie ein Spießrutenlauf, alles richtig zu machen. Aber hey, vielleicht sollte man einfach weniger fehlerhaft sein und mehr aufpassen.

Was mich auch interessiert, wie machen das andere, die nur ein kleines Auto für beide Zwecke nutzen? Da wird's ja richtig kompliziert, oder? Vielleicht wäre ein solcher Artikel für genau solche Fälle auch spannend.

Bedankt euch fürs Lesen, richtig spannende Diskussion hier!
Hey Leute, ich hab die Kommentare hier gelesen und wollte noch ein paar Gedanken beisteuern. Besonders der Punkt von dem Nutzer, der die Komplexität der Nachweispflichten angesprochen hat, trifft echt den Nagel auf den Kopf. Ich meine, wir leben ja in einer Zeit, wo alles schnell und unkompliziert gehen muss, und dann kommt das Finanzamt und verlangt ein Fahrtenbuch in einem bestimmten Format... das kann echt frustrierend sein. Ich hab das auch durchgemacht, und ich muss sagen, es ist eine richtige Herausforderung, alles richtig zu dokumentieren.

Was ich mich auch frage, ist, wie viele Selbstständige verletzen die Vorschriften einfach aus Unwissenheit. Ich habe schon öfter gehört, dass es einen großen Anteil von Leuten gibt, die einfach nicht wissen, dass sie Belege aufbewahren müssen. Da könnte wirklich mal mehr Aufklärung betrieben werden. Es gibt ja genug Steuerberater, die sich gerne um solchen Kram kümmern, aber wiederum ist nicht jeder bereit, dafür Geld auszugeben.

Ein weiterer Punkt: Das ganze Thema der privaten Nutzung. Irgendwie scheint das oft einen unfairen Nachteil für die Selbstständigen darzustellen. Warum muss ich für privat genutzte Kilometer extra Steuern zahlen, während ich für berufliche Nutzung Abzüge bekomme? Das fühlt sich oft wie ein Schlag ins Gesicht an, vor allem wenn man bedenkt, dass man manchmal für eine kurze Strecke zum Kunden fährt und trotzdem die vollen Kosten stemmen muss.

Und die Sache mit der Pendlerpauschale ist auch so ein Ding. Nur 4.500 Euro im Jahr? Wenn ich mir überlege, dass ich fast das Doppelte für mein Auto selbst zahlen muss, ist das ein bisschen mager. Vor allem in Städten, wo die Lebenshaltungskosten steigen, bleibt oft nicht viel Geld übrig, um in ein ordentliches Fahrzeug zu investieren.

Ich fände es super, wenn der Artikel noch mehr spezifische Tipps geben könnte, wie man das Fahrtenbuch einfacher führen kann, vielleicht sogar mit einem Vorlage zur Verfügung stellen oder so. Wäre doch goldwert. Alles in allem ein wirklich wichtiges Thema, und ich hoffe, dass die Verantwortlichen hier mal ein wenig nachbessern und die Regeln etwas näher an die Realität der Menschen bringen. So, das war's von mir – drückt uns die Daumen, dass wir unsere Steuerlast ein bisschen runterbekommen!
Ey, ich find das voll interessant mit dem Fahrtenbuch, aber was, wenn man einfach vergisst, es zu führen? Versteh ich das richtig, dass man dann die ganzen Kosten nicht absetzen kann? Das wär ja mega blöd!
Hey Leute ich hab den Artikel und auch die anderen Kommentare gelesen, und ich muss sagen, das Thema ist echt wichtig. Ich mein, so viele Leute denken gar nicht daran, dass man beim Autokauf einiges von der Steuer absetzen kann, oder? Vor allem Selbstständige sind hier ja echt betroffen, denn da kann man viel sparen wenn man es richtig macht! Aber das mit dem Fahrtenbuch, das ist ja ein echtes Drama find ich. Wer hat schon Zeit, jedes Mal alles genau aufzuschreiben, wenn er irgendwo hinfährt?

Ich hab das auch mal bei einem Kumpel gesehen, der hat sich echt ein ordentliches Führen des Fahrtenbuchs abgewöhnt und naja, das hat ihm am Ende bestimmt einige Euro gekostet. Das mit den Belegen ist ja auch nicht ohne, ich stell mir vor, wie das beim Finanzamt aussieht wenn da die Wischerei eintrudelt und die erst mal keine Nachweise finden. Für viele könnte das echt ein Grund sein, sich nicht dran zu halten mMn.

Außerdem, die Pendlerpauschale, ganz ehrlich, 4.500 Euro schienen mir viel, aber wenn man das mal so durchrechnet weil viele ja echt lange Strecken fahren für die Arbeit… Das ist echt nicht viel. Würde mich mal interessieren wie das so die Leute machen, die richtig weit pendeln. Und was ist eigentlich mit den, die einen Dienstwagen haben, bei denen die steuerliche Absetzbarkeit dann bestimmt ganz anders läuft, oder?

Was ich auch spannend finde ist die Frage mit der privaten Nutzung. Wenn man das Auto auch privat nutzt, wie will man da die Kosten aufteilen? Das scheint mir dann echt kompliziert, wie geht ihr mit sowas um, hat da jemand Erfahrung? Wäre doch echt cool, wenn wir hier mal einen Erfahrungsaustausch machen könnten, das könnte alles einfacher machen.

Also danke für den Artikel, der hat mir auf jeden Fall ein paar Gedanken gegeben. Wünsch euch einen tollen Tag und viel Erfolg beim Steuern!

Zusammenfassung des Artikels

Der Artikel erklärt, unter welchen Bedingungen der Kauf eines Autos steuerlich absetzbar ist und welche Nachweise dafür erforderlich sind. Er gibt Tipps für Selbstständige, Unternehmer und Angestellte zur Reduzierung ihrer Steuerlast durch berufliche Nutzung des Fahrzeugs oder die Pendlerpauschale.


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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Führen Sie ein Fahrtenbuch: Ein korrekt geführtes Fahrtenbuch ist unerlässlich, um die berufliche Nutzung des Fahrzeugs nachzuweisen. Dokumentieren Sie alle Fahrten mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel und Zweck der Fahrt.
  2. Sammeln Sie alle Belege: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege für laufende Kosten wie Benzin, Reparaturen, Versicherungen und Steuern sorgfältig auf. Diese Belege sind notwendig, um die Betriebsausgaben geltend zu machen.
  3. Nutzen Sie die Pendlerpauschale: Angestellte können die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg nutzen. Dabei können Sie 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen.
  4. Beachten Sie die Abschreibung: Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Informieren Sie sich über die Nutzungsdauer und die jährlichen Abschreibungsbeträge, die in der Regel sechs Jahre betragen.
  5. Vermeiden Sie häufige Fehler: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind, insbesondere bei der Pendlerpauschale und der privaten Nutzung des Fahrzeugs. Unvollständige Belege oder fehlende Nachweise können zur Ablehnung der steuerlichen Absetzbarkeit führen.

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