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Autokauf Rückabwicklung: Das müssen Sie wissen

05.08.2025 189 mal gelesen 0 Kommentare
  • Eine Rückabwicklung ist möglich, wenn das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist, die nicht behoben werden können.
  • Vor der Rückabwicklung muss dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.
  • Bei erfolgreicher Rückabwicklung erhalten Sie den Kaufpreis zurück, müssen das Auto aber zurückgeben.

Einleitung: Autokauf Rückabwicklung – Ihr konkreter Weg zurück

Plötzlich ist das neue Auto nicht das, was Sie erwartet haben – vielleicht gibt es versteckte Mängel, falsche Angaben oder die Finanzierung fühlt sich falsch an. Genau dann kommt die Autokauf Rückabwicklung ins Spiel. Doch wie läuft so ein Rücktritt eigentlich ab? Und was ist Ihr konkreter Weg zurück, wenn Sie den Autokauf bereuen oder ein Problem entdecken?

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Hier finden Sie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen zeigt, wann und wie Sie den Kaufvertrag rückgängig machen können. Wir beleuchten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Sie Ihre Rechte sichern und worauf Sie bei der Autokauf Rückabwicklung unbedingt achten sollten. Mit praktischen Beispielen, aktuellen Rechtsgrundlagen und echten Tipps vermeiden Sie typische Fehler und gewinnen die Kontrolle über Ihre Situation zurück. Dieser Artikel bietet Ihnen neutrale, praxisnahe Antworten und hilft Ihnen, schnell und sicher zu handeln – damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

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Autokauf Rückabwicklung: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Für eine Autokauf Rückabwicklung reicht ein bloßes Unwohlsein nach dem Kauf nicht aus. Es müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen vorliegen, damit Sie den Vertrag wirksam rückgängig machen können. Ohne diese Bedingungen bleibt der Vertrag verbindlich.

  • Erheblicher Mangel: Das Fahrzeug muss einen gravierenden Defekt aufweisen, der schon beim Kauf bestand. Bagatellen oder normale Gebrauchsspuren reichen nicht. Ein Beispiel: Der Motor hat einen Schaden, dessen Reparatur mehr als fünf Prozent des Kaufpreises kostet.
  • Frist zur Nachbesserung: Sie müssen dem Verkäufer eine realistische Frist setzen, um den Mangel zu beheben. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist und das Problem nicht gelöst wurde, ist eine Rückabwicklung möglich.
  • Beweislast: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Händler. Danach müssen Sie als Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
  • Rücktrittserklärung: Der Rücktritt muss klar und am besten schriftlich erklärt werden. Ohne diese formale Erklärung gibt es keine Rückabwicklung.
  • Keine vertraglichen Ausschlüsse: Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein. Dann ist eine Rückabwicklung meist nur bei arglistiger Täuschung möglich.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, stehen die Chancen gut, dass die Autokauf Rückabwicklung gelingt. Andernfalls bleibt oft nur die Kulanz des Verkäufers oder eine Kaufpreisminderung als Alternative.

Vor- und Nachteile einer Rückabwicklung beim Autokauf im Überblick

Pro Contra
Sie erhalten Ihr Geld für das Fahrzeug zurück Rückabwicklung ist nur bei klaren rechtlichen Voraussetzungen möglich
Mängel am Auto können rechtlich sauber gelöst werden Oft aufwändiger Nachweis von Mängeln und aufwendige Dokumentation nötig
Sie vermeiden weitere Kosten für Reparaturen oder Wertverlust Risiko, dass der Verkäufer die Rückabwicklung verweigert oder verzögert
Möglichkeit auf Erstattung zusätzlicher Kosten, z.B. Gutachten Fristen und formale Anforderungen müssen genau eingehalten werden
Bei arglistiger Täuschung auch beim Privatkauf möglich Beweislast kann nach 6 Monaten auf den Käufer übergehen
Klare gesetzliche Regelungen beim Händlerkauf Bei Privatverkauf meist nur bei Täuschung oder fehlenden Eigenschaften

Widerrufsrecht beim Autokauf: Wann Sie den Vertrag rückgängig machen können

Ein Widerrufsrecht beim Autokauf besteht nicht immer automatisch. Es greift nur in ganz bestimmten Fällen. Das ist wichtig, denn viele Käufer gehen davon aus, sie könnten den Vertrag einfach widerrufen – das stimmt aber nicht.

  • Fernabsatzverträge: Haben Sie Ihr Auto ausschließlich online, per Telefon, E-Mail oder Fax gekauft, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das gilt auch für Bestellungen über Online-Plattformen oder bei Autohäusern mit digitalem Bestellprozess.
  • Außerhalb von Geschäftsräumen: Wurde der Vertrag nicht im Autohaus, sondern zum Beispiel bei Ihnen zu Hause, auf einer Messe oder auf der Straße abgeschlossen, können Sie ebenfalls innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
  • Kredit- und Leasingverträge: Schließen Sie zusammen mit dem Autokauf einen Kredit- oder Leasingvertrag ab, gilt auch hier das Widerrufsrecht – vorausgesetzt, der Nettodarlehensbetrag liegt über 200 Euro und die Laufzeit beträgt mindestens drei Monate.

Wichtig: Das Widerrufsrecht muss nicht begründet werden. Sie müssen aber die Frist einhalten und den Widerruf eindeutig erklären. Nach Ablauf der 14 Tage ist der Vertrag endgültig wirksam und eine Rückabwicklung nur noch unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Rückabwicklung bei Mängeln: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Wenn Sie einen Mangel am Fahrzeug entdecken, ist ein systematisches Vorgehen entscheidend, um Ihre Autokauf Rückabwicklung durchzusetzen. Jeder Schritt sollte gut dokumentiert sein, damit Sie im Streitfall handfeste Beweise haben.

  • Mängelanzeige verfassen: Beschreiben Sie den Defekt möglichst genau und schicken Sie die Anzeige schriftlich an den Verkäufer. Fügen Sie Fotos oder Werkstattberichte bei, um den Mangel zu belegen.
  • Frist setzen: Geben Sie dem Verkäufer eine klare Frist zur Reparatur. Zwei Wochen gelten als angemessen. Nennen Sie ein konkretes Datum, bis zu dem der Mangel behoben sein muss.
  • Reaktion abwarten: Reagiert der Verkäufer nicht oder lehnt er die Nachbesserung ab, halten Sie dies schriftlich fest. Dokumentieren Sie auch, wenn die Reparatur erfolglos bleibt.
  • Rücktritt erklären: Nach erfolgloser Nachbesserung erklären Sie schriftlich den Rücktritt vom Kaufvertrag. Fordern Sie die Rückzahlung des Kaufpreises und bieten Sie das Fahrzeug zur Rückgabe an.
  • Übergabe und Rückzahlung regeln: Vereinbaren Sie einen Termin zur Fahrzeugrückgabe. Achten Sie darauf, dass Sie alle Fahrzeugpapiere und Schlüssel übergeben. Lassen Sie sich die Rückgabe schriftlich bestätigen und bestehen Sie auf eine zeitnahe Rückzahlung.

Jeder dieser Schritte erhöht Ihre Chancen, die Autokauf Rückabwicklung erfolgreich durchzusetzen. Eine lückenlose Dokumentation ist dabei Ihr stärkstes Argument.

Beispiel aus der Praxis: Wenn die Autokauf Rückabwicklung gelingt

Ein typischer Fall aus dem Alltag: Herr Becker kauft einen Gebrauchtwagen bei einem Händler. Nach wenigen Tagen fällt auf, dass die Klimaanlage nicht funktioniert und der Wagen Öl verliert. Im Kaufvertrag steht nichts von diesen Problemen. Herr Becker dokumentiert die Mängel mit Fotos und einem Gutachten der Werkstatt.

Er informiert den Händler schriftlich über die Defekte und setzt eine Frist von zwei Wochen zur Reparatur. Der Händler versucht zwar, die Klimaanlage zu reparieren, aber der Ölverlust bleibt bestehen. Nach Ablauf der Frist fordert Herr Becker erneut eine Nachbesserung, die der Händler nun ablehnt.

Herr Becker erklärt daraufhin schriftlich den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Händler akzeptiert, nimmt das Auto zurück und erstattet den Kaufpreis. Zusätzlich bekommt Herr Becker die Kosten für das Gutachten ersetzt. Das Beispiel zeigt, dass eine Autokauf Rückabwicklung bei klaren Mängeln und sauberer Dokumentation auch ohne gerichtlichen Streit gelingen kann.

Sonderfall Privatkauf: Ihre Rechte bei der Autokauf Rückabwicklung

Beim Privatkauf eines Autos gelten andere Spielregeln als beim Händler. Die meisten privaten Verkäufer schließen die Gewährleistung im Vertrag ausdrücklich aus. Das bedeutet: Für spätere Mängel müssen sie in der Regel nicht haften. Doch es gibt Ausnahmen, die Ihnen als Käufer weiterhin Rechte auf Autokauf Rückabwicklung eröffnen.

  • Arglistige Täuschung: Verschweigt der Verkäufer absichtlich einen erheblichen Mangel oder macht er falsche Angaben zum Fahrzeug, können Sie den Vertrag anfechten. Das Recht auf Rückabwicklung bleibt dann bestehen, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
  • Fehlende Eigenschaften: Wurde eine bestimmte Eigenschaft des Autos zugesichert, etwa „unfallfrei“, und stellt sich das als falsch heraus, ist eine Rückabwicklung möglich. Hier zählt, was schriftlich oder nachweisbar zugesagt wurde.
  • Eigentumsrechte: Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass der Verkäufer gar nicht rechtmäßiger Eigentümer war, können Sie den Vertrag rückgängig machen. In diesem Fall fehlt die rechtliche Grundlage für den Kauf.

Wichtig ist: Sie müssen die Täuschung oder die falsche Zusicherung nachweisen können. Sichern Sie sich daher immer Belege, etwa E-Mails, Nachrichten oder Zeugen. Nur so haben Sie eine realistische Chance auf eine erfolgreiche Autokauf Rückabwicklung beim Privatkauf.

Rechtliche Fallen und wichtige Fristen bei der Autokauf Rückabwicklung

Bei der Autokauf Rückabwicklung lauern einige rechtliche Fallstricke, die oft unterschätzt werden. Besonders die Einhaltung von Fristen und das korrekte Vorgehen sind entscheidend, damit Ihre Ansprüche nicht verloren gehen.

  • Verjährung beachten: Ihre Rechte auf Rückabwicklung wegen Mängeln verjähren in der Regel nach zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs. Bei älteren Gebrauchtwagen kann diese Frist im Vertrag auf ein Jahr verkürzt sein.
  • Beweislastwechsel: Nach sechs Monaten dreht sich die Beweislast. Sie müssen dann nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Ohne Gutachten oder Belege wird das oft schwierig.
  • Schriftform einhalten: Viele Käufer verlieren Ansprüche, weil sie Rücktritt oder Mängel nur mündlich erklären. Bestehen Sie immer auf einer schriftlichen Bestätigung, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen: Wer ohne Absprache mit dem Verkäufer selbst repariert, riskiert den Verlust des Rückabwicklungsrechts. Stimmen Sie jede Maßnahme vorher ab.
  • Fristsetzung konkret formulieren: Eine vage Frist wie „zeitnah“ reicht nicht. Nennen Sie immer ein genaues Datum, damit der Verkäufer nicht auf Zeit spielen kann.

Diese Details entscheiden oft darüber, ob eine Autokauf Rückabwicklung am Ende erfolgreich ist oder scheitert. Präzision und Sorgfalt zahlen sich hier aus.

Tipps für die erfolgreiche Autokauf Rückabwicklung und Dokumentation

Eine erfolgreiche Autokauf Rückabwicklung hängt oft an kleinen Details, die im Eifer des Gefechts schnell untergehen. Wer systematisch vorgeht und clever dokumentiert, verschafft sich einen echten Vorteil gegenüber dem Verkäufer. Hier einige praxisnahe Tipps, die Sie direkt umsetzen können:

  • Alle Gespräche und Absprachen sofort notieren: Halten Sie Datum, Uhrzeit und Inhalt jedes Kontakts fest. Ein kurzes Protokoll nach jedem Telefonat kann später Gold wert sein.
  • Kommunikation bündeln: Nutzen Sie möglichst nur einen Kommunikationsweg, zum Beispiel E-Mail. So behalten Sie den Überblick und können alles leicht nachweisen.
  • Fotos und Videos machen: Dokumentieren Sie Mängel nicht nur schriftlich, sondern auch bildlich. Ein kurzes Handyvideo vom Defekt überzeugt oft mehr als lange Beschreibungen.
  • Zeugen einbeziehen: Lassen Sie sich bei wichtigen Terminen, etwa bei der Fahrzeugübergabe oder bei Probefahrten, begleiten. Zeugen können im Streitfall entscheidend sein.
  • Fristen und Termine digital speichern: Legen Sie Erinnerungen im Kalender an, damit Sie keine Frist verpassen. Das ist simpel, aber effektiv.
  • Alle Unterlagen chronologisch ablegen: Ordnen Sie Kaufvertrag, Rechnungen, Werkstattberichte und Schriftverkehr in einem Ordner. Im Ernstfall sparen Sie so Zeit und Nerven.
  • Unabhängige Gutachten frühzeitig einholen: Ein neutrales Gutachten belegt Mängel und deren Ursache oft besser als eine bloße Werkstattrechnung.

Mit diesen Maßnahmen sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Autokauf Rückabwicklung konsequent und erfolgreich durchzusetzen. Eine lückenlose Dokumentation ist dabei Ihr stärkster Verbündeter.

Fazit: Autokauf Rückabwicklung – Was Sie jetzt konkret tun sollten

Fazit: Autokauf Rückabwicklung – Was Sie jetzt konkret tun sollten

Jetzt zählt eine kluge Strategie. Prüfen Sie zuerst, ob Sie rechtlich wirklich zur Rückabwicklung berechtigt sind. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu – oft reicht schon eine kurze Erstberatung, um Klarheit zu gewinnen. Nutzen Sie außerdem Verbraucherzentralen oder Automobilclubs, die oft Musterbriefe und Checklisten für die Autokauf Rückabwicklung bereitstellen.

  • Erstellen Sie eine vollständige Übersicht aller bisher getroffenen Maßnahmen und offenen Fristen.
  • Kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, um die Kostenübernahme für anwaltliche Hilfe zu klären.
  • Vermeiden Sie voreilige Rückgaben oder Zahlungen, solange keine eindeutige Einigung erzielt wurde.
  • Recherchieren Sie aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen, da sich die Rechtslage im Bereich Autokauf schnell ändern kann.
  • Halten Sie stets Rücksprache mit unabhängigen Experten, bevor Sie auf Angebote des Verkäufers eingehen.

Mit diesen konkreten Schritten erhöhen Sie Ihre Chancen, die Autokauf Rückabwicklung ohne finanzielle Nachteile und mit möglichst wenig Stress zu erreichen. Handeln Sie informiert, ruhig und zielgerichtet – das ist jetzt Ihr größter Trumpf.


Erfahrungen und Meinungen

Nutzer berichten von verschiedenen Erfahrungen mit der Rückabwicklung von Autokäufen. Ein häufiges Problem: Mängel, die erst nach dem Kauf sichtbar werden. Oft sind Käufer über die rechtlichen Schritte unsicher und wissen nicht, wie sie vorgehen sollen. Ein Nutzer schildert, dass er nach dem Kauf eines Audi Q7 mit einer langen Mängelliste konfrontiert wurde. Trotz mehrfacher Rücksprache mit dem Händler wurde ihm eine Rückabwicklung verweigert.

Ein wichtiges Element ist die Dokumentation der Mängel. Anwender empfehlen, alle Probleme sofort festzuhalten und gegebenenfalls von einem Fachmann begutachten zu lassen. Laut einem Erfahrungsbericht aus einem Forum kann die Beweissicherung entscheidend sein. Käufer sollten auch bereit sein, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen.

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Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Käufer müssen einen Mangel dokumentieren und dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Nach erfolgloser Fristsetzung kann der Rücktritt erklärt werden, wie in den Informationen des ADAC erläutert. Viele Käufer sind jedoch frustriert, da Verkäufer häufig nicht kooperieren. Ein Anwender berichtet von einem langen, nervenaufreibenden Prozess, in dem der Händler versuchte, die Rückabwicklung hinauszuzögern.

Ein weiterer Punkt, der oft zur Diskussion steht: die Nutzungsentschädigung. Nutzer müssen möglicherweise eine Entschädigung zahlen, wenn sie das Fahrzeug genutzt haben. Diese wird in der Regel pro gefahrenem Kilometer berechnet. Ein Nutzer stellte fest, dass dies für viele unverständlich ist und zu weiteren Konflikten führen kann. Die Details zur Berechnung dieser Entschädigung sind entscheidend, wie auch Rechtsanwälte betonen.

Ein weiterer kritischer Aspekt sind die Unterschiede zwischen Privatkäufen und Käufen bei Händlern. Bei Privatverkäufen ist oft ein Haftungsausschluss vereinbart. Käufer haben hier weniger Rechte und müssen genau wissen, wann sie dennoch vom Kauf zurücktreten können. Ein Nutzer berichtet, dass er trotz eines solchen Ausschlusses erfolgreich Rücktrittsrechte durchsetzte, weil der Verkäufer arglistig täuschte.

Insgesamt sind die Erfahrungen der Nutzer vielfältig. Die Bereitschaft zur Dokumentation und rechtlichen Auseinandersetzung ist entscheidend. Käufer sollten sich über ihre Rechte im Klaren sein und im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Angesichts der Komplexität des Themas ist es ratsam, sich gut zu informieren und rechtzeitig zu handeln. Weitere Details finden sich in den rechtlichen Hinweisen auf Rechtsanwaltsseiten und in anderen Quellen.


FAQ zur Rückabwicklung beim Autokauf

Wann ist eine Rückabwicklung beim Autokauf rechtlich möglich?

Eine Rückabwicklung ist nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel am Fahrzeug nachweisbar ist, der schon beim Kauf vorhanden war. Vorher muss dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben werden. Ein bloßes Unwohlsein nach dem Kauf reicht nicht aus.

Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf?

Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online- oder Telefonkauf), bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Kredit-/Leasingverträgen über 200 Euro und mindestens 3 Monaten Laufzeit. Hier gilt eine Frist von 14 Tagen.

Wie gehe ich bei Mängeln am Fahrzeug konkret vor?

Sie sollten den Mangel schriftlich anzeigen, eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen und alle Schritte sorgfältig dokumentieren. Erst nach erfolgloser Nachbesserung können Sie schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Rückabwicklung verlangen.

Gelten beim Privatkauf die gleichen Rechte wie beim Händler?

Nein. Beim Privatverkauf ist die Gewährleistung meist durch den Vertrag ausgeschlossen. Eine Rückabwicklung ist dann nur bei arglistiger Täuschung, falschen Angaben oder nicht vorhandenem Eigentum des Verkäufers möglich.

Welche Fristen und Formalitäten muss ich bei einer Rückabwicklung beachten?

Die Mängelrüge und der Rücktritt sollten stets schriftlich erfolgen. Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel zwei Jahre (bei älteren Gebrauchtwagen oft ein Jahr). Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um: Dann müssen Sie als Käufer belegen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Artikel erklärt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und mit welchen Schritten eine Rückabwicklung des Autokaufs möglich ist, und gibt praktische Tipps zur erfolgreichen Umsetzung.


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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie die rechtlichen Voraussetzungen: Eine Rückabwicklung des Autokaufs ist nur bei erheblichen Mängeln, falschen Angaben oder bestimmten rechtlichen Situationen möglich. Normale Gebrauchsspuren oder ein reines Unwohlsein reichen nicht aus. Stellen Sie sicher, dass ein gravierender Mangel bereits beim Kauf vorlag und dokumentieren Sie diesen sorgfältig.
  2. Frist zur Nachbesserung setzen: Bevor Sie den Rücktritt erklären, müssen Sie dem Verkäufer eine realistische Frist (meist zwei Wochen) zur Beseitigung des Mangels einräumen. Erst nach erfolgloser Nachbesserung ist eine Rückabwicklung rechtlich möglich. Setzen Sie diese Frist immer schriftlich und mit einem konkreten Enddatum.
  3. Dokumentation und Beweise sichern: Halten Sie alle Mängel, Korrespondenzen und Absprachen lückenlos schriftlich fest. Nutzen Sie Fotos, Videos, Werkstattberichte und ggf. unabhängige Gutachten, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Auch Zeugen können im Streitfall entscheidend sein.
  4. Formvorschriften und Fristen beachten: Erklären Sie den Rücktritt immer schriftlich und achten Sie auf alle gesetzlichen Fristen (z.B. zweijährige Verjährung, Beweislastumkehr nach sechs Monaten). Bei Online- oder Haustürgeschäften können Sie zusätzlich von einem 14-tägigen Widerrufsrecht profitieren.
  5. Fachliche Unterstützung einholen: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder eine Verbraucherzentrale. Klären Sie außerdem mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob die Kosten übernommen werden. Musterbriefe und Checklisten von Automobilclubs helfen, Fehler zu vermeiden.

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